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Grundlagen

Gemarkung, Flur, Flurstück: wo finde ich diese Angaben?

Jede ernsthafte Auskunft zu einer Fläche beginnt mit diesen drei Angaben. Eine Adresse reicht nicht, die meisten Freiflächen haben gar keine.

Stand: 4. September 2026 · Parzels GmbH, Berlin

Was die drei Begriffe bedeuten

Sie bilden eine Hierarchie, von grob nach fein:

BegriffWas es ist
GemarkungEin historisch gewachsener Katasterbezirk, meist deckungsgleich mit einem Dorf oder Ortsteil. Sie folgt nicht zwingend den heutigen Gemeindegrenzen.
FlurEin Abschnitt innerhalb der Gemarkung, durchnummeriert.
FlurstückDie kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters. Eine klar begrenzte Fläche mit amtlich festgestellten Grenzen.

Erst alle drei zusammen bezeichnen eine Fläche eindeutig. Flurstücksnummern wiederholen sich zwischen Gemarkungen, „Flurstück 140" allein ist deutschlandweit tausendfach vorhanden.

Wo die Angaben stehen

Nach Aufwand sortiert, der einfachste Weg zuerst:

  1. Grundbuchauszug. Im Bestandsverzeichnis, gleich auf der ersten Seite. Die verlässlichste Quelle.
  2. Kaufvertrag. Notarverträge bezeichnen die Fläche immer über Gemarkung, Flur und Flurstück.
  3. Einheitswert- oder Grundsteuerbescheid. Seit der Grundsteuerreform stehen die Angaben in den meisten Ländern in der Erklärung und im Bescheid.
  4. Pachtvertrag. Bei verpachteten Flächen fast immer enthalten.
  5. Flächenverzeichnis des Agrarantrags. Wer Direktzahlungen beantragt, hat dort eine vollständige Liste aller bewirtschafteten Flurstücke.
  6. Geoportal des Bundeslandes. Jedes Land betreibt eine Kartenansicht des Liegenschaftskatasters. Man sucht die Fläche in der Karte, klickt sie an und bekommt die Angaben angezeigt. Die Portale heißen je nach Land unterschiedlich, die Suche nach „Geoportal" plus Landesname führt hin.

Zum Grundbuch selbst: Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, als Eigentümer also ohne Weiteres. Die reine Katasterinformation aus dem Geoportal ist dagegen meist frei einsehbar. Die beiden Systeme sind getrennt: das Kataster beschreibt die Fläche, das Grundbuch die Rechte daran.

Wie man eine Flurstücksnummer liest

Eine Nummer wie 140/1 besteht aus Zähler und Nenner. Der Zähler ist die ursprüngliche Nummer, der Nenner zeigt eine Teilung an. Aus dem Flurstück 140 wurden bei einer Teilung etwa 140/1 und 140/2.

Der Bruchstrich sagt also etwas über die Geschichte der Fläche, nichts über Größe oder Wert. Und er ist Teil der Nummer: 140 und 140/1 sind verschiedene Flurstücke.

Was man daneben noch braucht

Für eine Flächenprüfung reichen die drei Angaben. Zwei Ergänzungen helfen aber, wenn sie vorliegen:

Und dann?

Mit diesen Angaben lässt sich die Fläche eindeutig ansprechen und ihre Geometrie aus dem Liegenschaftskataster bestimmen. Erst damit wird prüfbar, was auf ihr möglich ist: welche Schutzgebiete sie berühren, wie die Planwerke sie einordnen, wie weit der nächste Netzverknüpfungspunkt entfernt ist.

Wie das abläuft, steht in Was ist eine Flächenprüfung?.

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Häufige Fragen

Warum reicht die Adresse nicht?

Weil die meisten Freiflächen keine haben. Und wo eine existiert, bezeichnet sie ein Gebäude, nicht die Grundstücksgrenzen.

Was ist ein amtliches Flurstückskennzeichen?

Die maschinenlesbare Schreibweise derselben Angaben, wie sie im amtlichen Liegenschaftskataster geführt wird. Für eine Anfrage braucht man sie nicht.

Meine Gemarkung heißt anders als meine Gemeinde. Ist das ein Fehler?

Nein, das ist normal. Gemarkungen sind älter als die heutigen Gemeindegrenzen und wurden bei Gebietsreformen meist nicht angepasst.