Grundlagen
Jede ernsthafte Auskunft zu einer Fläche beginnt mit diesen drei Angaben. Eine Adresse reicht nicht, die meisten Freiflächen haben gar keine.
Sie bilden eine Hierarchie, von grob nach fein:
| Begriff | Was es ist |
|---|---|
| Gemarkung | Ein historisch gewachsener Katasterbezirk, meist deckungsgleich mit einem Dorf oder Ortsteil. Sie folgt nicht zwingend den heutigen Gemeindegrenzen. |
| Flur | Ein Abschnitt innerhalb der Gemarkung, durchnummeriert. |
| Flurstück | Die kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters. Eine klar begrenzte Fläche mit amtlich festgestellten Grenzen. |
Erst alle drei zusammen bezeichnen eine Fläche eindeutig. Flurstücksnummern wiederholen sich zwischen Gemarkungen, „Flurstück 140" allein ist deutschlandweit tausendfach vorhanden.
Nach Aufwand sortiert, der einfachste Weg zuerst:
Zum Grundbuch selbst: Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, als Eigentümer also ohne Weiteres. Die reine Katasterinformation aus dem Geoportal ist dagegen meist frei einsehbar. Die beiden Systeme sind getrennt: das Kataster beschreibt die Fläche, das Grundbuch die Rechte daran.
Eine Nummer wie 140/1 besteht aus Zähler und Nenner. Der Zähler ist die ursprüngliche Nummer, der Nenner zeigt eine Teilung an. Aus dem Flurstück 140 wurden bei einer Teilung etwa 140/1 und 140/2.
Der Bruchstrich sagt also etwas über die Geschichte der Fläche, nichts über Größe oder Wert. Und er ist Teil der Nummer: 140 und 140/1 sind verschiedene Flurstücke.
Für eine Flächenprüfung reichen die drei Angaben. Zwei Ergänzungen helfen aber, wenn sie vorliegen:
Mit diesen Angaben lässt sich die Fläche eindeutig ansprechen und ihre Geometrie aus dem Liegenschaftskataster bestimmen. Erst damit wird prüfbar, was auf ihr möglich ist: welche Schutzgebiete sie berühren, wie die Planwerke sie einordnen, wie weit der nächste Netzverknüpfungspunkt entfernt ist.
Wie das abläuft, steht in Was ist eine Flächenprüfung?.
Weil die meisten Freiflächen keine haben. Und wo eine existiert, bezeichnet sie ein Gebäude, nicht die Grundstücksgrenzen.
Die maschinenlesbare Schreibweise derselben Angaben, wie sie im amtlichen Liegenschaftskataster geführt wird. Für eine Anfrage braucht man sie nicht.
Nein, das ist normal. Gemarkungen sind älter als die heutigen Gemeindegrenzen und wurden bei Gebietsreformen meist nicht angepasst.