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Kompensation

Ausgleichsfläche und Ökopunkte: wie funktioniert das?

Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss ausgleichen. Daraus ist ein Markt für Flächen entstanden, den die meisten Eigentümer nicht auf dem Schirm haben.

Stand: 4. September 2026 · Parzels GmbH, Berlin

Das Grundprinzip in vier Sätzen

Ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft muss ausgeglichen werden. Damit Eingriff und Ausgleich vergleichbar sind, wird der Zustand einer Fläche in Punkten bewertet, vorher und nachher. Die Differenz ist die Aufwertung. Diese Aufwertung ist handelbar, und genau deshalb gibt es einen Markt.

Für den Flächeneigentümer heißt das: Nicht die Fläche wird verkauft, sondern die Verbesserung ihres Naturzustands. Das Eigentum bleibt in der Regel, die Nutzung ändert sich dauerhaft.

Wie Punkte entstehen

Bewertet wird der Abstand zwischen heutigem und erreichbarem Zustand. Typische Maßnahmen:

Der Punkt, der oft überrascht: Eine ökologisch bereits gute Fläche ist als Ausgleichsfläche schlechter geeignet als eine intensiv genutzte. Nicht der Zustand zählt, sondern die mögliche Verbesserung. Eine artenreiche Feuchtwiese bringt kaum Punkte, weil dort wenig aufzuwerten ist. Ein entwässerter Maisacker in einer Senke kann dagegen erhebliches Potenzial haben.

Warum jedes Bundesland anders rechnet

Die Eingriffsregelung steht im Bundesnaturschutzgesetz. Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) gilt allerdings nur für Eingriffe in Bundeszuständigkeit. Für alles andere haben die Länder eigene Modelle entwickelt, mit eigenen Biotoptypenlisten, eigenen Punkteskalen und eigenen Zu- und Abschlägen.

Die Folge: Dieselbe Maßnahme ergibt in zwei Ländern unterschiedlich viele Punkte, und die Punkte sind zwischen den Ländern nicht direkt vergleichbar. Wer eine Zahl aus einem Beitrag über Baden-Württemberg auf eine Fläche in Brandenburg überträgt, rechnet falsch.

Wir haben diese Übersetzung selbst aufgebaut: ein Abgleich der Biotoptypenlisten aller 16 Länder gegen die BKompV, 8.841 Zuordnungen, davon rund 56 Prozent mit einem zugeordneten Wertpunkt. Die verbleibenden Lücken sind kein Versäumnis, sondern echte Fälle, in denen ein Landesbiotoptyp keine saubere Entsprechung hat. Diese Lücken auszuweisen ist ehrlicher, als sie zu überbrücken.

Ökokonto: der übliche Weg für Eigentümer

Ein Ökokonto erlaubt es, eine Maßnahme durchzuführen, bevor ein konkreter Eingriff feststeht. Die Punkte werden gutgeschrieben und später einem Vorhaben zugeordnet oder an einen Vorhabenträger abgegeben.

Für Flächeneigentümer ist das der praktikable Weg, weil man nicht auf ein passendes Bauprojekt in der Nachbarschaft warten muss. Die Regeln dafür, insbesondere wie lange Punkte gültig bleiben und in welchem Raum sie eingesetzt werden dürfen, sind wieder Landesrecht.

Was das wirtschaftlich bedeutet

Wie man das für eine konkrete Fläche klärt

Vorab prüfbar sind: der heutige Biotop- und Nutzungszustand, die Bodenverhältnisse, der Wasserhaushalt und damit die Frage, ob eine Wiedervernässung überhaupt in Betracht kommt, die Lage zu Schutzgebieten und Biotopverbünden, das anzuwendende Landesmodell und eine Größenordnung des Aufwertungspotenzials.

Nicht vorab bestimmbar ist der erzielbare Preis. Der hängt von der Nachfrage im jeweiligen Naturraum ab, und dafür gibt es keine öffentliche Preisstatistik.

Und der Vergleich lohnt: Eine Fläche, die für Freiflächen-Photovoltaik ausscheidet, weil sie feucht und schlecht erschlossen ist, kann als Ausgleichsfläche genau deshalb interessant sein. Wer nur eine Nutzung prüft, sieht das nie.

Fläche prüfen lassen

Häufige Fragen

Verkaufe ich meine Fläche, wenn ich Ökopunkte erzeuge?

In der Regel nicht. Verkauft wird die Aufwertung, das Eigentum bleibt. Die Nutzung ist aber dauerhaft gebunden.

Kann ich Ökopunkte aus einem Bundesland in einem anderen einsetzen?

Grundsätzlich nein. Die Modelle unterscheiden sich, und die Länder machen zusätzlich Vorgaben zum räumlichen Bezug zwischen Eingriff und Ausgleich.

Wie lange dauert es, bis Punkte anerkannt sind?

Das hängt vom Land, von der Maßnahme und von der zuständigen Behörde ab. Eine seriöse Antwort dazu gibt es nur für den Einzelfall, nicht in einem Ratgebertext.